Aufbau und Arbeitsweise der Partnerschaft für Demokratie im Eichsfeld
Federführendes Amt
Die Federführung jeder Partnerschaft ist bei der Kommune angesiedelt. Das Federführende Amt setzt die konkreten Ziele der jeweiligen Partnerschaft für Demokratie in Verwaltungshandeln um. Es ist zuständig für die Beantragung von Bundesmitteln, deren Weiterleitung und die ordnungsgemäße Verwendung und Abrechnung der Fördermittel. Bei der Partnerschaft für Demokratie im Eichsfeld ist das Federführende Amt die Abteilung Jugendamt innerhalb der Verwaltung des Landkreises Eichsfeld. Das Federführende Amt ist Initiator und Teil eines zu bildendn Ämternetzwerks und damit für die Sichtbarmachung der Partnerschaft in der Kommune zuständig.
Koordinierungs- und Fachstelle
Das Federführende Amt richtet eine Koordinierungs- und Fachstelle ein. Diese soll bei einer zivilgesellschaftlichen Organisation angesiedelt sein. Im Eichsfeld ist dies das Grenzlandmuseum Eichsfeld e.V.. Die Koordinierungs- und Fachstelle übernimmt die inhaltliche-fachliche Beratung von Interessierten, die Einzelmaßnahmen (Projekte) umsetzen wollen, und begleitet diese. Federführendes Amt und Koordinierungs- und Fachstelle berufen gemeinsam einen Begleitausschuss (Bündnis) und ein Jugendforum. Zu den Aufgaben der Koordinierungs- und Fachstelle gehört vor allem die Gesamtkoordinierung unter Zusammenarbeit mit dem Federführenden Amt, dem Begleitausschuss, dem Jugendforum und weiteren Akteurinnen und Akteuren. Sie berät den Begleitausschuss zu den Einzelmaßnahmen und spricht dazu Empfehlungen aus. Die Koordinierungs- und Fachstelle ist zuständig für die Öffentlichkeits- und lokale Vernetzungsarbeit.
Begleitausschuss (Bündnis)
Das zentrale Gremium einer Partnerschaft für Demokratie ist der Begleitausschuss (Bündnis). Hier kommen Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft und der kommunalen Verwaltung zusammen, um sich für die Partnerschaft zu engagieren. Es ist für die strategische Planung und Organisation der Partnerschaft für Demokratie zuständig und entwickelt auf der Basis einer Situations- und Ressourcenanalyse ein kommunales Handlungskonzept. Der Begleitausschuss prüft die von zivilgesellschaftlichen Organisationen beantragten Einzelmaßnahmen und entscheidet über die Projektanträge.
Der Begleitausschuss der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Eichsfeld setzt sich aus Mitgliedern der Zivilgesellschaft und der kommunalen Verwaltung zusammen und hat sich gemeinsam ein Leitbild gegeben. Er versteht sich als Motor des positiven Wandels, der aktiv zur Entwicklung einer lebendigen Demokratie und inklusiven Gesellschaft beiträgt.
Jugendforum
Zur Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen an der Partnerschaft für Demokratie wird ein Jugendforum eingerichtet sowie ein Jugendfonds für selbstkonzipierte Projekte bereitgestellt. Das Jugendforum wird von Jugendlichen in einer selbst gewählten Form eigenständig organisiert und geleitet und trägt somit zur zielgruppenorientierten Ausgestaltung der Partnerschaft für Demokratie bei.
Vernetzung
Die lokale Partnerschaft schafft eine Plattform für den fachlichen Austausch, für Vernetzung, gemeinsame Aktivitäten und um Kompetenzen zu bündeln. Die Partnerschaft für Demokratie soll die Vielfalt der demokratiefördernden Organisationen und Initiativen mit ihren Aktivitäten im Eichsfeld sichtbar machen.
Jede Partnerschaft für Demokratie lädt mindestens einmal im Jahr zu einer lokalen Demokratiekonferenz ein, einem Arbeits- und Vernetzungstreffen, das alle an der Demokratie interessierten Akteurinnen und Akteure des Fördergebiets anspricht. Sie dient dazu, gemeinsam über Stand, Ziele und Ausrichtung der weiteren Arbeit in der Partnerschaft für Demokratie zu beraten.
Die Partnerschaften für Demokratie bilden zudem ein deutschlandweites Gesamtnetzwerk. Sie nehmen an der vom jeweiligen Landes-Demokratiezentrum organisierten Vernetzung der kommunalen Angebote des Bundesprogramms teil und lassen so eine demokratische Verantwortungsgemeinschaft entstehen.
Projektfonds
Für konkrete Einzelmaßnahmen stehen der Partnerschaft für Demokratie im Eichsfeld jährlich Gelder für einen Projektfonds sowie ein Jugendfonds zur Verfügung. Über die zu verwirklichenden Einzelmaßnahmen aus dem Projektfonds entscheidet der Begleitausschuss, der mit Vertreter*innen aus lokalen Handlungsträgern besetzt wird. Hier finden sie unsere aktuelle Geschäftsordnung.
