Förderung eines Großprojekts
- Förderhöhe: Projekte mit einer Fördersumme ab 1.001 €
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Als Antragsteller können Träger, Vereine und Institutionen (nichtstaatliche Organisationen) fungieren, die sich der Förderung von Demokratie und Vielfalt widmen und insbesondere gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit arbeiten.
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Initiativen, die keine juristische Person sind, wie bspw. Interessengemeinschaften, Bürgerbündnisse, Aktionskreise u.ä. können in Kooperation mit einem freien Träger der Jugendhilfe, welcher als Antragsteller auftritt, Projektanträge einreichen.
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Nehmen Sie ein Beratungsgespräch mit der Koordinierungs- und Fachstelle wahr.
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Füllen Sie den Antrag auf Projektförderung aus.
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Bitte schicken Sie den ausgefüllten Antrag in digitaler Form per E-Mail an koordinierungsstelle(at)toleranz-foerdern-eichsfeld.de zur Prüfung an die Koordinierungsstelle.
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Die Koordinierungs- und Fachstelle leitet den Antrag auf Projektförderung weiter an den Begleitausschuss der Partnerschaft für Demokratie. Dieses Gremium entscheidet aufgrund von Förderkriterien, ob ein Antrag eine Bewilligung oder eine Ablehnung erfährt.
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Nach erfolgreicher Bewilligung durch den Begleitausschuss der Partnerschaft für Demokratie im Eichsfeld, senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag mit rechtskräftiger Unterschrift an:
Landkreis Eichsfeld
Jugendamt Jugendarbeit, Jugendschutz und Projekte
Postfach 1162 | 37301 Heilbad Heiligenstadt