Förderung eines Großprojekts

  • Förderhöhe: Projekte mit einer Fördersumme ab 1.001 €
  • Als Antragsteller können Träger, Vereine und Institutionen (nichtstaatliche Organisationen) fungieren, die sich der Förderung von Demokratie und Vielfalt widmen und insbesondere gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit arbeiten.

  • Initiativen, die keine juristische Person sind, wie bspw. Interessengemeinschaften, Bürgerbündnisse, Aktionskreise u.ä. können in Kooperation mit einem freien Träger der Jugendhilfe, welcher als Antragsteller auftritt, Projektanträge einreichen.

  • Nehmen Sie ein Beratungsgespräch mit der Koordinierungs- und Fachstelle wahr.

  • Füllen Sie den Antrag auf Projektförderung aus.

  • Bitte schicken Sie den ausgefüllten Antrag in digitaler Form per E-Mail an koordinierungsstelle(at)toleranz-foerdern-eichsfeld.de zur Prüfung an die Koordinierungsstelle.

  • Die Koordinierungs- und Fachstelle leitet den Antrag auf Projektförderung weiter an den Begleitausschuss der Partnerschaft für Demokratie. Dieses Gremium entscheidet aufgrund von Förderkriterien, ob ein Antrag eine Bewilligung oder eine Ablehnung erfährt.

  • Nach erfolgreicher Bewilligung durch den Begleitausschuss der Partnerschaft für Demokratie im Eichsfeld, senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag mit rechtskräftiger Unterschrift an:

    Landkreis Eichsfeld
    Jugendamt Jugendarbeit, Jugendschutz und Projekte
    Postfach 1162 | 37301 Heilbad Heiligenstadt